Staatliche Tierhaltungskennzeichnung passiert Bundesrat

BerlinEigentlich empfahlen die Bundesratsausschüsse für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft der Länderkammer bei ihrer Zusammenkunft Ende November, den Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere abzulehnen. Daraus wurde aber nichts: Der Bundesrat befürwortete in einer ersten Stellungnahme den von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Gesetzentwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz.

Im Vorfeld sparten die Ausschüsse nicht mit Kritik. Der Gesetzentwurf greife „wesentlich zu kurz“ und sehe „kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland“ vor. Weil die verpflichtende Kennzeichnung – die dann auch Metzgereien betrifft – zunächst nur für „frisches Schweinefleisch“ gelten solle, dessen Marktanteil maximal 20 Prozent der insgesamt erzeugten Menge an Schweinefleisch betrage, lasse der „somit den weitaus größeren Marktanteil ungeregelt und wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung unberücksichtigt“, hieß es.

Für die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN) setzt die Entscheidung „ein völlig falsches Signal“. Die Parteipolitik habe am Ende gewonnen, kommentiert die ISN. „Selten hat es eine derart breite Kritik an einem Gesetzentwurf gegeben. Mit unvorstellbarer Ignoranz will die Bundesregierung und allen voran der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aber trotz aller Kritik den mit zahlreichen Mängeln behafteten Gesetzentwurf durchboxen – zum Nachteil der deutschen Schweinehalter, aber auch zum Nachteil der Transparenz für den Verbraucher“, stellt ISN-Geschäftsführer Torsten Staack fest.

Nun wird sich Mitte Dezember der Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen.

Text: Axel Stefan Sonntag

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