Ferkelkastration – ab Januar 2021 definitiv nur mit Betäubung
Berlin. Ab 2021 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln endgültig verboten. Das hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner in einer aktuellen Pressemitteilung nochmals unterstrichen. Anlass war ein Runder Tisch mit Tierzüchtern und dem Handel, der Anfang Juni zu diesem Thema als Videokonferenz stattgefunden hat. Nachdem das Parlament Ende 2018 beschlossen hatte, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 zu verlängern, hat die Bundesministerin nun sehr deutlich gemacht, dass es eine weitere Verlängerung nicht geben wird. Es bestehe hier kein Verhandlungsspielraum, der Stichtag stehe fest. Die Wirtschaft sei aufgefordert, die bestehenden Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu nutzen. Mit der Jungebermast, der Impfung gegen Ebergeruch und der Kastration unter Vollnarkose gebe es dazu drei rechtskonforme Möglichkeiten.
Bundesministerin Julia Klöckner hat in der Pressemitteilung auch noch einmal klargemacht, dass die lokale Betäubung – im Gegensatz zur Vollnarkose mit Isofluran – nach derzeitigem Erkenntnisstand keine wirksame Schmerzausschaltung bewirke. Das zeigten Zwischenergebnisse der vom Bundesministerium geförderten wissenschaftlichen Studie am wachen Ferkel. Die effektive Schmerzausschaltung sei aber ab dem 1. Januar 2021 zwingende gesetzliche Voraussetzung. Ausnahmen im Hinblick auf eine Aussetzung des Tierschutzgesetzes, die teilweise gefordert werden, sieht das Gesetz nicht vor, unterstreicht das Bundesministerium.