„Ahle Wurscht“ jetzt europaweit geschützt

Wiesbaden. Ab jetzt steht sie in einer Reihe mit regionalen, besonderen Spezialitäten wie etwa dem Südtiroler Speck oder der Thüringer Rostbratwurst: Hessens „Ahle Wurscht“ ist seit Mitte Februar eine geschützte geografische Angabe. Mit dieser Entscheidung darf sich ein Wursterzeugnis nur dann so nennen, wenn die Herstellung in Nordhessen erfolgt. Das heißt, die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sowie der Reifungsprozess der Wurst muss in diesem geografischen Gebiet stattfinden.

Traditionelle Spezialität

Bei dem nordhessischen Klassiker handelt es sich um eine luftgetrocknete oder geräucherte Dauerwurst aus Schweinefleisch, die in der Region eine lange Tradition besitzt. Die Landwirte mästen die Schweine, deren Fleisch für die Wurst bestimmt ist, länger als gewöhnlich.

Zum Hintergrund

Die geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) gibt es seit 1992 in der EU. Sie sollen traditionelle regionale Lebensmittelerzeugnisse schützen und fördern.

Text: Axel Stefan Sonntag

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