Einzelhandel: Vereinbarung zum Thema Plastiktüten

Berlin. Binnen der nächsten zwei Jahre sollen 80 Prozent der Kunststofftragetaschen im Einzelhandel nur noch kostenpflichtig an die Kunden abgegeben werden. Das besagt eine Vereinbarung, die der Handelsverband Deutschland (HDE) unterzeichnet hat. Die Umsetzung bleibt für die Einzelhandelsunternehmen allerdings freiwillig. Auch über die Höhe des Tütenentgelts entscheiden die Händler aus kartellrechtlichen Gründen individuell.

Mit der Vereinbarung, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die den Pro-Kopf-Verbrauch an Kunststofftüten deutlich reduzieren soll. Allerdings gehen nach Auskunft des HDE in Deutschland nur gut zwei Drittel aller Tüten über die Ladentheken des Einzelhandels.

Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie muss der Pro-Kopf-Verbrauch von Kunststofftüten (15 bis 50 Mikrometer Wandstärke) in den Mitgliedstaaten bis Ende 2019 auf 90 Tüten und bis Ende 2025 auf 40 Tüten reduziert werden. Deutschland liegt aktuell bei jährlich 71 Tüten je Einwohner und Jahr. Einige Händler haben bereits begonnen, die Vereinbarung umzusetzen und sind auf Papiertragetaschen umgestiegen oder verlangen von ihren Kunden mittlerweile ein Entgelt für Kunststofftragetaschen.

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