Arbeitsmarkt: Tipps für Arbeitgeber

Berlin. Das Bundesarbeitsministerium (BAMS) bietet auf seiner Webseite unter dem Motto „Neustart in Deutschland“ Informationen für Asylsuchende, Arbeitssuchende und Arbeitgeber. Dabei stellt die Webseite Flüchtlingen und Langzeitarbeitslosen ihre Möglichkeiten im deutschen Arbeitsmarkt vor und gibt zudem den Arbeitgebern Tipps, welche Regeln bei der Anstellung von Flüchtlingen zu beachten sind und welche Unterstützung sie bei der Anstellung von Langzeitarbeitslosen erhalten können.

So kann etwa ein Asylbewerber schon nach drei Monaten Aufenthalt nach Prüfung durch die zuständige Behörde eingestellt werden. Anerkannte Flüchtlinge haben unbegrenzten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen gibt es Fördermöglichkeiten durch die Jobcenter, zum Beispiel einen Lohnkostenzuschuss oder der Verzicht auf Mindestlohn während der ersten sechs Monate der Beschäftigung.

Zudem hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen Leitfaden zu diesem Thema erstellt, der sich mit den wichtigsten Fragen dazu beschäftigt.

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