Ein Grund zum Feiern

Handwerksbetriebe, die auf ein rundes Jubiläum zusteuern, sollten dies gegenüber Kunden und Öffentlichkeit vermarkten. Dabei bedarf es einer guten Planung. Wir geben Tipps.

An Geburtstagen zu feiern, ist selbstverständlich. Betriebsjubiläen sollten da keine Ausnahme sein. Im Gegenteil: Je länger ein Unternehmen am Markt ist, umso größer der Grund, warum es sich zu feiern lohnt! Denn Betriebe altern nicht einfach „so“. Sie bestehen, weil sie das was sie tun, gut machen. Und es gibt kaum eine bessere Gelegenheit als ein Jubiläum, um den eigenen Erfolg positiv nach außen darzustellen. „Lassen Sie Ihr Firmenjubiläum auf keinen Fall unter den Tisch fallen“, rät Frauke Landsberg. Sie ist geschäftsführende Gesellschafterin von Welcome, einer Agentur, die auf Eventmarketing und Kommunikation spezialisiert ist und schon zahlreiche Firmenjubiläen plante und umsetzte. Familiengeführten Handwerksbetrieben rät die Expertin, zuerst ein klares Konzept auf dem Papier zu entwickeln: „Überlegen Sie sich zu Beginn sehr gut, was Sie kommunizieren möchten. Für wen oder was steht das Unternehmen?“

Ein Jahr lang werben

Während man die eigentliche Firmengründung wie bei einem Geburtstag meist an einem fixen Tag feiert, lassen sich runde Firmenjubiläen das ganze Jahr über an die Kunden und die Öffentlichkeit kommunizieren. Landsberg rät, dass sich Betriebe ein Jubiläumslogo und einen Slogan entwickeln lassen. Beides können sie im Jubiläumsjahr überall da zusätzlich einsetzen, wo eine Fleischerei mit ihrem Firmenlogo wirbt: von der Zeitungsanzeige über die sozialen Medien bis hin zum Kassenbon. Eine einfache Möglichkeit, vorhandene Verpackungsmaterialien wie Papiertüten oder Dosen fürs Marketing zu nutzen, sind Aufkleber. Sie sind schnell in größerer Stückzahl produziert. Je nach Gebäudegegebenheiten können Metzgereien ein großes Banner an der Außenfassade oder einen entsprechend markierten Aufsteller am Eingangsbereich anbringen. Das weckt zudem die Aufmerksamkeit von Nicht-Stammkunden.

Viele Fleischereien kommunizieren neben der Website über die sozialen Medien. Am besten ist es, einen Redaktionsplan zu erstellen, um mit verschiedenen Posts die positive Wirkung möglichst lange zu nutzen. Beispiele, die sich dafür eignen, sind: Alte Fotos, wie es früher einmal aussah, kleine Geschichten aus der Firmenhistorie oder kurze Videoclips, in denen die Mitarbeiter oder die Inhaber zu Wort kommen. Selbstverständlich gehören ebenfalls die Jubiläumsangebote online gestellt. Konkrete Anregungen liefert beispielsweise der Facebookauftritt der Metzgerei Karle aus Forchtenberg im Hohenlohekreis. Sie feierte im Oktober vergangenen Jahres ihr 100-jähriges Jubiläum. Jennifer Karle begleitete sämtliche Aktionen mit Bildern und Posts wie etwa den Geschenkkorb für die 100. Kundin oder eine Spende an die Freiwillige Feuerwehr. Nicht zu vergessen: Zum Abschluss bedankte sich die Juniorchefin über die sozialen Medien bei den Kunden für deren Glückwünsche und Anerkennungen.

Medien einladen

Auch in den klassischen Medien bieten sich Chancen, wenn etwa die Zeitung über den besonderen Anlass berichtet. Ein Anruf in der Lokalredaktion ist meist erfolgreicher als eine schriftliche Mitteilung. Wer eine Feier plant, sollte die Journalisten etwa zwei Wochen vor dem Termin dazu einladen. Zu frühe Einladungen gehen, ebenso wie zu kurzfristige, eher unter. Schließlich planen Redaktionen ihre Themen nicht Monate im Voraus. Im Fall der Metzgerei Karle hat nicht nur die regionale Presse, sondern sogar der Südwestrundfunk über die Unternehmensgeschichte berichtet. „Man muss selbst aktiv werden und auf die Medien zugehen“, ermuntert Jennifer Karle.

Mitarbeiter einbinden

Auf die Frage nach der „richtigen“ Feier antwortet Bernd Bauerfeld von der Handwerkskammer Pfalz: „Es gibt kein richtig oder falsch. Die Feier muss zum Betrieb passen und die Handschrift des Unternehmers und seiner Mannschaft tragen.“ Bauerfeld, der bei der Kammer den Bereich Betriebsberatung und Gewerbeförderung leitet, rät den Unternehmen außerdem, die Mitarbeiter von der Ideenfindung bis zur konkreten Planung einzubeziehen. Bei der Feier selbst sollte man die Belegschaft ebenfalls bedenken oder alternativ ein eigenes, besonderes Fest für sie zum Dank veranstalten. Bei den Planungen hilft eine Checkliste mit allen Kernfragen: Wann wollen wir wo mit wem feiern? Wie wollen wir feiern und mit welchem Budget? Für die Planung eignet sich eine Liste mit allen Posten, die Kosten verursachen. Eine zusätzliche Reserve einzukalkulieren, ist sinnvoll. Findet die Feier außerhalb des eigenen Betriebs statt, muss frühzeitig die Räumlichkeit feststehen. Vieles ist oft früh reserviert – deshalb sollten sich Betriebe idealerweise ein Jahr zuvor erstmals mit diesen Fragen beschäftigen. Wer offizielle Vertreter etwa von der Kommune, von Kammern oder Verbänden einladen möchte, sollte dort den Termin bekanntgeben und – falls gewünscht – ein Grußwort anfragen. Die eigentliche Einladung sollten die Gäste vier bis sechs Wochen vor dem Event erhalten. Noch ein Tipp zum Schluss: Bei Eigentümerwechseln ist das genaue Gründungsdatum eines Handwerksunternehmens nicht immer klar – aber in der Handwerksrolle festgehalten. Betriebe, die sich unsicher sind, können sich bei ihrer Kammer erkundigen. Für runde Jubiläen (in der Regel von 25 Jahren an) verleihen die Kammern zudem eine kostenfreie Urkunde. Auch diese lässt sich – mit Foto der Übergabe und Händedruck – vermarkten.

Was beim Firmenjubiläum alles erlaubt ist

Früher galten für Sonderverkäufe, wie dem Jubiläumsverkauf, sehr strenge Regeln und Beschränkungen. Diese Zeiten sind vorbei. Aber: Auch nach neuem Recht sind Sonderaktionen wie ein Jubiläumsverkauf dem Verbot der Irreführung unterworfen.

Grundsätzlich dürfen Betriebe bei der Ankündigung und der Durchführung ihres Sonderverkaufs das Sortiment, den Anlass und den geplanten Zeitrahmen frei bestimmen. Theoretisch kann ein Unternehmen jedes Jahr seinen Geburtstag oder ein anderes Jubiläum feiern und mit Angeboten locken. Selbst persönliche Jubiläen wie der runde Geburtstag eines Inhabers (zum Beispiel: „Unser Chef wird 50 – feiern Sie mit“) eignen sich als Anlass. Aber aufgepasst: Jubiläumspreise dürfen dabei nicht das ganze Jahr gelten, da sie ansonsten Sonderpreise vorgaukeln, die eigentlich gar keine sind. Abgesehen davon machen jährliche Jubiläen aus Marketingsicht kaum Sinn, weil sich der besondere Kaufanreiz dadurch bald abnutzt.

Diese wettbewerbsrechtlichen Details gelten

Grundlage für die Rechtmäßigkeit von Jubiläumssonderverkäufen ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Im Zweifel entscheidet der jeweilige Einzelfall, ob ein Betrieb die Richtlinien des UWG eingehalten hat. Das gilt beispielsweise für die zeitliche Begrenzung: Rechtsexperten empfehlen als Anhaltspunkt einen Rahmen von vier Wochen für den Verkauf von Sonderangeboten anlässlich eines Jubiläums.

Anlass und Aktion sollten aufeinander abgestimmt sein. Irreführend wäre ein Jubiläumsverkauf dann, wenn er in einem übermäßigen zeitlichen Abstand zum eigentlichen Jubiläum stattfindet, um eine günstigere Saison auszunutzen. Feiert ein Betrieb seinen Geburtstag im Februar, wäre ein Jubiläumsverkauf zur Grillsaison im Sommer fragwürdig. Eine unbedingte Vorrausetzung ist außerdem einzuhalten: Ein Unternehmen muss seit dem angegebenen Gründungsdatum tatsächlich kontinuierlich bestanden haben. Keine Auswirkungen auf ein Jubiläum haben ein zwischenzeitlicher Inhaberwechsel, eine Namensänderung oder ein Wechsel der Rechtform.

Unzulässige Aktionen können im Fall einer Anzeige – zum Beispiel durch einen Mitbewerber – nicht nur zu einer Unterlassungsklage, sondern ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen. Unter Umständen lohnt es sich, vorher Rat beim Rechtsexperten zu holen.

Kennzeichnung erforderlich: Stammhaus und Filialen

Betriebe mit mehreren Geschäften können ein Betriebsjubiläum zwar grundsätzlich gesamtbetrieblich feiern und für einen Jubiläumsverkauf nutzen – unabhängig davon, ob sich das Jubiläum nur auf eine Filiale beziehungsweise auf den Hauptbetrieb bezieht. Aber sollte die Filiale wesentlich jünger oder älter als das Stammhaus sein, muss der Fleischer in seiner Werbung darauf hinweisen.

Tipp: Kompetente Ansprechpartner in Sachen Jubiläumsverkauf und zum UWG findet man unter anderem bei der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.

www.mittelstands-anwaelte.de

 

Sabine Baur

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