Restaurant und Buffet: Mitnahme nicht verzehrter Speisen kein Problem

Berlin. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat Verbraucher ermutigt, nicht verzehrte Speisen aus dem Restaurant oder vom Buffet mitzunehmen. Grundsätzlich, so das Ministerium, gebe es keine gesetzlichen Regelungen, die der Mitnahme von Essensresten, die im Eigentum des Gastes sind, entgegenstünden. Einige Gastronomen würden jedoch offenbar ein Haftungsrisiko sehen, wenn die Kühlkette infolge der Mitnahme nicht eingehalten werde und die Speisen verderben könnten. Diese Befürchtung sei unbegründet, erklärt das Ministerium. Durch die Mitnahme der bereits in seinem Eigentum befindlichen Speisereste gehe gleichzeitig auch die Haftung für deren Haltbarkeit und Qualität auf den Gast über.

Für Reste vom Buffet gelte grundsätzlich das gleiche, so das Ministerium. Wer das Buffet bestellt und bezahlt habe, könne die Reste in der Regel mit nach Hause nehmen, wenn keine anderen Vereinbarungen existieren. Anders sieht es nach Angabe des Ministeriums mit der Weitergabe von Speisen vom Buffet an soziale Einrichtungen aus. Nach den Regelungen des Lebensmittelrechts dürfen nur sichere und zum Verzehr geeignete Lebensmittel weitergegeben werden. Dies könne bei Lebensmitteln, die bereits auf einem Buffet waren, nicht mehr gewährleistet werden. Daher seien sie von der Weitergabe an soziale Einrichtungen ausgeschlossen.
Durch gute Planung und Organisation, so appelliert das Ministerium an die Gastronomie, ließen sich Lebensmittelabfälle reduzieren, etwa indem bei einem Buffet öfter nachgelegt und nicht alles von Anfang an angeboten werde.

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