Regionale Schlachtstätten: Ausbau der Fördermöglichkeiten

Berlin. Das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit den Bundesländern vereinbart, dass kleine und mittlere regionale Schlachtbetriebe stärker gefördert werden, so eine Pressemitteilung des Hauses. Ab sofort können die Länder entsprechende Programme anbieten, die vom Bund mit 60 Prozent kofinanziert werden. Ziel ist es, dezentrale Strukturen auszubauen, um die Transportstrecken für die Tiere zu verkürzen.

„Ich bin klar der Auffassung, dass wir eine Regionalisierung der Schlachtstruktur brauchen. Es muss wieder mehr dezentrale Betriebe geben“, erklärte Bundesministerin Julia Klöckner. Eine Entzerrung entspreche dem gesellschaftlichen Wunsch nach regionaler Erzeugung. „Vor allem dient sie aber der Verbesserung des Tierwohls, wenn sich dadurch Transportwege deutlich verkürzen.“
Bislang erstreckte sich die Förderung nur auf kleine und Kleinstunternehmen. Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten können nun beispielsweise auch regionale Schlachtstätten gefördert werden, die im Verbund mit landwirtschaftlichen Erzeugern und Landmetzgern betrieben werden und zuvor wegen ihrer Größe nicht förderfähig waren.

Diese mittleren Schlachtbetriebe können die Förderung allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn sie konkrete Auflagen einhalten: Unter anderem müssen sie darlegen, dass das Vorhaben vorrangig einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten dient. Zudem darf es bestehende Schlachtungs- und Fleischverarbeitungsunternehmen nicht verdrängen oder signifikant schwächen.

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