Regionale Produktion: Entlastung für kleine und mittlere Schlachtbetriebe

Berlin. Künftig dürfen handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Damit sollten kleine und mittlere Schlachtbetriebe entlastet und die regionale Lebensmittelproduktion gestärkt werden.

Das Ministerium reagiert damit auf die Tatsache, dass immer mehr Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf Wert darauf legen, Betriebe und Landwirtschaft in ihrer Nähe zu unterstützen und regionale Arbeitsplätze zu sichern.

Etwa fünf Prozent der deutschlandweit rund 5.000 Schlachtbetriebe sind handwerklich strukturiert. Für diese 250 Betriebe wird das ansonsten geltende Verbot, Vieh im Schlachtraum auch zu zerlegen und zu verarbeiten, aufgehoben werden. Die entsprechende Verordnung, die Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts, soll im März 2016 in Kraft treten.

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