Konjunkturpaket: Befristete Mehrwertsteuersenkung ab Juli

Berlin/Frankfurt am MainDie Corona-Pandemie betrifft alle Staaten rund um den Globus und bringt schwerwiegende wirtschaftliche Folgen mit sich. Nachdem es gelungen sei, die Infektionszahlen in Deutschland wieder auf ein niedriges Niveau zu senken und die Beschränkungen schrittweise zu lockern, sei es nun das erklärte Ziel der Regierung, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, heißt es aus der Koalition. In diesem Sinne hat die Bundesregierung Anfang Juni ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen. An erster Stelle steht dabei eine zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze. Sie soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten und endet zum 31. Dezember. Dabei gilt: Alles, was jetzt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegt, soll von 1. Juli 2020 an für sechs Monate mit 16 Prozent versteuert werden. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent wird für diesen Zeitraum auf fünf Prozent verringert.

Der Beschluss hat seine Tücken, und für das Fleischerhandwerk ist dabei einiges zu beachten, darauf weist der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) in einer Mitteilung an seine Mitglieder hin. So werde etwa in den Unternehmen des Fleischerhandwerks eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze bei den Kassensystemen notwendig. Deshalb empfiehlt der DFV, möglichst bald Kontakt zu den Kassen- und Waagenherstellern aufzunehmen, um die Möglichkeiten von Umstellungen zu klären. Betroffen von der Mehrwertsteueranpassung seien aber auch alle anderen Rechnungen, etwa an Firmenkunden, Großverbraucher oder den Handel.

In seiner Mitteilung geht der DFV zudem auf weitere Folgen der Mehrwertsteuersenkung ein. So müssten zum Beispiel Unternehmen, die durch eine Preisanpassung die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben wollten, ihre Preisauszeichnungen ändern: „Das betrifft Preisschilder, Preisverzeichnisse, Kataloge, Internet-Onlineshop und so weiter.“ Denkbar, weil weniger aufwendig, seien deshalb auch Lösungen, die die Brutto-Preise unverändert lassen und stattdessen die Steuerersparnis mit geeigneten Aktionen ganz oder teilweise weitergeben, so der DFV.

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