Die Zeit läuft: Mehrweg-Pflicht von Januar an!
Berlin. In wenigen Monaten verpflichtet die Bundesregierung alle Unternehmen, die Essen oder Trinken zum Mitnehmen anbieten, immer auch Mehrweg-Becher und Mehrweg-Verpackungen zu offerieren. Dabei dürfen diese nicht teurer sein als das Produkt in der jeweiligen Einweg-Verpackung. Ausgenommen hiervon sind kleine Geschäfte, die höchstens fünf Beschäftigte haben und deren Ladenfläche unter 80 Quadratmetern liegt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sie bereit dazu sind, auf Kundenwunsch das Essen oder die Getränke in mitgebrachte Behälter abzufüllen.
Allerdings: Weil der Händler sich nicht der hygienischen Unbedenklichkeit der mitgebrachten Verpackung(en) sicher sein kann, beschränkt sich seine Verantwortung laut dem Bundesumweltministerium auf die einwandfreie Beschaffenheit des Lebensmittels bis zum Befüllungsvorgang. Wichtig jedoch: Der Unternehmer hat „durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass beim Herstellen bzw. beim Befüllen das Risiko einer Kontamination des Umfelds oder anderer Lebensmittel durch das kundeneigene Behältnis beherrscht und minimiert wird“, heißt es. Also Vorsicht, denn eine möglicherweise mit Bakterien belastete Dose des Kunden könnte die eigenen Arbeits- und Zuschneideflächen kontaminieren – und den Unternehmer so in Haftung bringen!
Abgesehen davon: Einweg-Verpackungen sind nicht per se ökologisch im Nachteil! Im Gilde-Shop finden Sie eine breite Auswahl an nachhaltigen Produkten, beispielsweise solche aus recyceltem Kunststoff, Pappe, Zuckerrohr und Bambus.
Text: Axel Stefan Sonntag