Datenschutz: Empfehlungen des Deutschen Fleischer-Verbands

Frankfurt am Main. Der Deutsche Fleischer-Verband hat in einem Rundschreiben auf das neue Datenschutzrecht aufmerksam gemacht, das seit 25. Mai 2018 EU-weit gültig ist. Die Regelungen der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden und gelten für jeden Unternehmer, also auch für Handwerksbetriebe, ebenso für Innungen und Verbände. Bei Verstößen drohen Geldbußen und Abmahnungen.

Der Datenschutz in Deutschland habe bereits ein sehr hohes Niveau, so der DFV. Durch die neue DSGVO würden vor allem die formellen Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten konkretisiert. Den Rechten der Dateninhaber, etwa auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, stehen entsprechende Informations- und Dokumentationspflichten der datenverarbeitenden Seite gegenüber.

Zu den erforderlichen Schritten, die Unternehmen dringend durchführen sollten, gehöre, so der DFV, unter anderem, Einwilligungen zur Datennutzung einzuholen, eine Dokumentation der Datennutzung zu führen, eine Datenschutzerklärung auf die Internetseite aufzunehmen sowie gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Wichtig sei es auch, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und zu schulen. Der DFV verweist auf den umfassenden Leitfaden des Zentralverbands des deutschen Handwerks. Er ist im Internet zu finden unter https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/

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