Arbeitsschutzkontrollgesetz: DFV kritisiert Definition von Handwerk

Frankfurt am Main/BerlinDurch die zahlreichen Corona-Fälle in deutschen Schlachtbetrieben ist die gesamte Fleischbranche mit ihren Arbeitsbedingungen heftig in die Kritik geraten. Zur Verbesserung der Situation hat das Bundeskabinett mittlerweile ein Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen, das im September im Bundestag beraten werden soll. Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) befürchtet durch das neue Gesetz negative Auswirkungen für das Handwerk und ist deshalb politisch aktiv geworden, um hier noch Änderungen zu bewirken. Streitpunkt ist insbesondere die neu definierte Abgrenzung zwischen Industrie und Handwerk. Laut dem Gesetzentwurf gehört zum Fleischerhandwerk, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist und nicht mehr als 49 Personen beschäftigt. Für fleischerhandwerkliche Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten hätte das neue Gesetz zum Beispiel zur Folge, dass sie eine elektronische Erfassung der Arbeitszeit einführen müssten. Im Verhältnis zum Industriebetrieb würden die dafür nötigen Investitionen einen Handwerksbetrieb wesentlich stärker belasten, so der Verband.

Die Kritik des DFV richtet sich vor allem aber gegen die jetzt im Fokus stehende Definition von Handwerk und die „willkürliche Grenze“ von 49 Mitarbeitern. Bleibe diese Definition erhalten, seien für das Handwerk bei künftigen Gesetzen und Verordnungen enorme Belastungen zu befürchten. Der DFV fordert, die Mitarbeitergrenze ganz zu streichen, die ausschließliche Heranziehung der Eintragung in die Handwerksrolle sei die allein sachgerechte Abgrenzung. Der Verband hat mittlerweile weit über hundert Bundestagsabgeordnete kontaktiert, um seine Argumente, Forderungen und Lösungsvorschläge vorzutragen. Unterstützung erhält er vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, der sich ebenfalls massiv für eine Nachbesserung des Gesetzes einsetzt.

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