Was sich bei Lebensmitteln im Jahr 2014 ändert

Berlin. Ab dem 13. Dezember gelten in der EU im Rahmen der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung. Sie lösen bisherige Vorschriften ab und bringen einige zusätzliche Regelungen. So müssen künftig im Zutatenverzeichnis bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, nicht nur genannt, sondern deutlich hervorgehoben werden. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter loser Ware, ist die Nennung der 14 Hauptallergene künftig verpflichtend. Des weiteren müssen Lebensmittelimitate speziell gekennzeichnet und der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Eine Mindestschriftgröße ist nun für alle Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen vorgeschrieben. Anbieter, die jetzt schon auf freiwilliger Basis Nährwertangaben auf der Packung vermitteln, müssen ab dem 13. Dezember 2014 dafür Regeln einhalten, die für alle anderen erst ab 2016 verpflichtend sein werden. Der Kaloriengehalt sowie die Anteile von Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz sind dann in Tabellenform anzugeben, um dem Verbraucher den Überblick zu erleichtern.

Eine freiwillige Kennzeichnung ist das „Regionalfenster“ auf der Packung, das 2014 eingeführt wird. Es soll den Blick des Verbrauchers auf die Herkunft lenken und ihm mehr Transparenz bei regionalen Produkten bieten und. Das blau-weiße Logo informiert darüber,  woher die Zutaten stammen und wo das Produkt verarbeitet und verpackt wurde. Der wichtigste Rohstoff muss nachweislich aus der jeweiligen Region stammen.

print