Urteil: In Berlin ist dunkle Kleidung an der Fleischtheke nicht erlaubt

Berlin. Bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen sind in einem fleischverarbeitenden Betrieb keine geeignete Arbeitskleidung. Nur auf heller Kleidung seien Verschmutzungen eindeutig feststellbar. So hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil entschieden.

Mit dem Urteil wies das Gericht die Klage eines Inhabers von vier Lebensmittelgeschäften im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf ab. Er hatte argumentiert, dass die farbige Kleidung in seinen Geschäften im Sinne eines Markenzeichens aus Gründen der Corporate Identity getragen werde. Sie werde mindestens täglich, bei Bedarf auch häufiger gewechselt.

Das Gericht entschied, dass die dunkle Kleidung gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung verstoße. Danach müssten Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, unter anderem geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen. Mitarbeiter müssten in der Lage sein, Verschmutzungen sofort zu erkennen, um die Kleidung entsprechend zu wechseln. Das sei beim Tragen heller Arbeitskleidung besser gewährleistet. Die Berufung beim Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.

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