Deutschland ist ein Land der Kaffeetrinker. Jede vierte Tasse wird außer Haus getrunken. Das gute Geschäft sollte sich das Fleischerhandwerk nicht entgehen lassen.

Wussten Sie, dass Kaffee das liebste Getränk der Deutschen ist? Mit rund 162 Litern lag der Pro-Kopf-Konsum nach Angaben des Deutschen Kaffee-Verbands auch 2015 wieder auf einem hohen Niveau. Zum Vergleich: Der Mineralwasserkonsum betrug 2015, so die Informationszentrale Deutsches Mineralwasser, nur 147 Liter pro Kopf. Da fragt man sich: Warum wird in Fleischer-Fachgeschäften immer noch so selten Kaffee angeboten? Denn, so der Deutsche Kaffee-Verband in einer aktuellen Mitteilung, gut jede vierte Tasse Kaffee wird heute außer Haus getrunken. Dabei konsumierten die Verbraucher im Jahr 2015 laut der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK Trink Trends) ihren Kaffee besonders gerne in Bäckereien oder Stehcafés (35 %), aus Getränkeautomaten (13 %) sowie in klassischen Cafés (12 %) und an Tankstellen (11 %). Insbesondere beim Frühstück unterwegs wollen Verbraucher gern alles, was sie dazu benötigen, an einem Ort kaufen. Das von Fachleuten so genannte One-Stop-Shopping geht so: Vorbeikommen, Frühstücksprodukt aussuchen, Kaffee bestellen, bezahlen, mitnehmen. Zeit ist knapp. Und wenn der Bäcker zum Brötchen einen Kaffee anbietet, der Fleischer aber nur das Brötchen – und sei es noch so gut belegt – ohne Heißgetränk, dann ist klar, wie die Wahl des bevorzugten Einkaufsortes ausfällt. Zudem würden viele Verbraucher sich auch nach ihrem Mittagsimbiss einen Kaffee genehmigen – wenn sie ein solches Angebot denn vorfänden. Höchste Zeit also, dass Fleischer-Fachgeschäfte umdenken und das Thema Kaffeeangebote inklusive „Coffee to go“ in ihrem Geschäft umsetzen.

Mietmodell für Kaffeemaschinen

Da kommt das Angebot, das die Gilde Foodservice jetzt in Kooperation mit Tchibo Coffee Service (TCS) macht, gerade recht: Das neue  Kaffeekonzept bietet Fleischer-Fachgeschäften eine margenträchtige Sortimentserweiterung mit Röstkaffee der bekannten Marke Eduscho. Bei dem Konzept handelt es sich um ein Mietmodell für zwei unterschiedliche Kaffeemaschinen-Systeme. Die Kooperation setzt auf Kompetenz aus dem Hause des Gastro-Experten Tchibo: Die Maschinen sind im Rahmen eines Rundum-sorglos-Pakets mit einem umfassenden Service ausgestattet. Röstkaffee, Maschinensystem, Zubehör und Verkaufsförderung stammen von Tchibo, der Kaffeeröster übernimmt auch den gesamten technischen Service. Weiterer Vorteil: Die beiden Kaffeesysteme lassen sich auch außerhalb des Theken- oder Wartebereichs platzieren und durch die Kunden selbst bedienen, sodass Wartezeiten entfallen und das Personal sich um andere Aufgaben kümmern kann.

Der Tchibomat 1

Der Tchibomat 1 ist eine einfache, aber professionelle Kaffeemaschine für Filterkaffee mit zwei Pumpkannen. Die Kaffeemaschine (ohne Kannen) wird dem Fleischer-Fachgeschäft kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn dieses im Gegenzug monatlich einen Karton Kaffee abnimmt. Die regionale Genossenschaft stellt die Maschinen. Im Fall eines defekten Gerätes erfolgt der Austausch ebenfalls durch die Genossenschaft.

Die Coffea Compact

Für die Zubereitung von Kaffeespezialitäten wie Café Crème, Espresso, Cappuccino, Latte Macchiato, Milchkaffee sowie Trinkschokolade und Heißwasser für Tee ist die Coffea Compact konzipiert. Sie kann gegen eine monatlich Mietgebühr direkt bei TCS angemietet werden, die Konditionen sind abhängig vom Modell. Weitere Ausstattungsmodule wie Unterschränke oder andere Konfigurationen können dazugebucht werden. Auch andere Kaffeemaschinen aus dem Tchibo-Portfolio stehen zur Verfügung. Den Bedarf an Kaffee und Zusatzprodukten deckt die regionale Genossenschaft. Die Gilde Foodservice bietet Unterstützung bei Schulung, Einführung und Marketing (Kontakt: Tel. +49 69 4077-246, a.gieseke@gildefoodservice.de).

Probezeit

Bei der Erstbestellung gilt eine einmonatige Probezeit: Die Maschine wird kostenlos geliefert und aufgestellt – und bei Nichtgefallen wieder abgeholt. Ohne weitere Verpflichtungen.

 

Dieser Artikel ist erschienen im Gilde Magazin Ausgabe 02/2016. Erhältlich bei Ihrer Genossenschaft.

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