Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpause

Nürnberg. Raucher haben während ihrer Arbeitszeit keinen Anspruch darauf, dass Raucherpausen als Arbeitszeit entlohnt werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Raucherpausen bislang nicht zeitlich erfasst und nicht vom Lohn abgezogen hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.

Ein Arbeitnehmer hatte laut „Handwerksblatt“ dagegen geklagt, dass ihm seine Rauchpausen nicht mehr entlohnt worden seien, seitdem laut einer Vereinbarung in seinem Betrieb Raucher ihre Arbeitspausen abstempeln mussten. Das Gericht gab ihm nicht recht, sondern argumentierte vielmehr, dass der Arbeitgeber nur für geleistete Arbeit Lohn zahlen müsse. Für Arbeitsunterbrechungen, die der Arbeitnehmer selbst verursache, seien Vergütungen nicht vorgesehen. Bislang seien die Raucher in dem besagten Betrieb privilegiert gewesen: Sie durften bezahlte Raucherpausen machen, während Nichtraucher hingegen keine zusätzlichen Pausen beanspruchen konnten. Dies sei allerdings nur der fehlenden Zeiterfassung zuzuschreiben gewesen.

print